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Arbeiten in Absturzgefahr

28.12.2019

Wiederholungsunterweisung nach DGUV-R-112-198 & 199

Arbeiten in Absturzgefahr. Nach DGUV-Regel 112 198/199 ist jeder Angestellte dazu verpflichtet einmal jährlich eine Wiederholungsunterweisung (WU) in seinem absolvierten Level (PSAgA Anwendung oder Retten aus der Höhe, FISAT Höhenarbeiter) anzutreten. Jeder erworbene Ausweis und jedes Zertifikat ist ohne WU max. 12 Monate gültig. Bestandteil dieser Wiederholungsunterweisung ist ein praktischer- und ein theoretischer Teil in dem jeweils, erlerntes Wissen und praktische Techniken noch einmal vorgeführt werden müssen.